Auswirkung auf das Gehalt
Gilt für 2026
Rentenbeitragssatz: 8,5 %
Der Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung wurde im Rahmen eines gemeinsamen Vorhabens zur Stärkung des Sozialversicherungssystems für künftige Generationen auf 8,5 % erhöht.
Wert des Essensgutscheins bleibt bei 15,00 €
Die steuerfreie Obergrenze für Essensgutscheine bleibt bei 15,00 €, was Beschäftigten hilft, zusätzliche Kaufkraft außerhalb des monatlichen Nettogehalts zu behalten.
Lohnindexierung angewandt: +2,5 %
Eine neue Lohnindexierungstranche von 2,5 % ist seit Juni 2026 aktiv und erhöht automatisch das Brutto- und Nettogehalt aller Arbeitnehmer.
